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   BGH, 30.09.1982 - III ZR 66/81   

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https://dejure.org/1982,11721
BGH, 30.09.1982 - III ZR 66/81 (https://dejure.org/1982,11721)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1982 - III ZR 66/81 (https://dejure.org/1982,11721)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1982 - III ZR 66/81 (https://dejure.org/1982,11721)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Enteignung von Grundstücken für Deicherhöhungsmaßnahmen - Festsetzung unzureichender Entschädigung - Anrufung der Aufsichtsbehörde - Sachurteilsvoraussetzung für gerichtliche Entscheidung - Versäumung der Antragsfrist - Unrichtige Rechtsmittelbelehrung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.05.1960 - III ZR 16/59

    Enteignungsverfahren

    Auszug aus BGH, 30.09.1982 - III ZR 66/81
    Das kommt auch im Preußischen Enteignungsgesetz zum Ausdruck, nach dem unter bestimmten Voraussetzungen eine Anrufung der Verwaltungsbehörde vor der Beschreitung des Rechtsweges entbehrlich ist (s. dazu Senatsurteil in BGHZ 32, 338, 343); auch kann der Entschädigungsanspruch nach § 82 Abs. 3 i.V.m. § 76 Abs. 2 PrWasserG bei Einverständnis der Parteien ohne Vorentscheidung durch die Verleihungsbehörde im ordentlichen Rechtsweg verfolgt werden (BGH LM Nr. 1 zu § 76 PrWasserG).

    Bei dieser Sachlage hätte in entsprechender Anwendung der Regelung des § 75 VwGO das Beschwerdeverfahren als durchgeführt angesehen und damit der Antrag auf gerichtliche Entscheidung noch vor dem Erlaß des landgerichtlichen Urteils als zulässig geworden behandelt werden müssen (vgl. auch dazu BGHZ 32, 338, 345 zu § 31 AufbauG NW).

  • BGH, 18.12.1975 - III ZR 128/73

    Zulässigkeit einer Klage vor der Baulandkammer vor Anrufung der höheren

    Auszug aus BGH, 30.09.1982 - III ZR 66/81
    Die Bedeutung, die der verfassungsrechtlich zulässigen (vgl. BVerfGE 4, 387, 409 und 8, 240, 246) Vorschaltung eines Verwaltungsverfahrens für die Zulässigkeit des gerichtlichen Verfahrens zukommt, ist Wortlaut, Sinn und Zweck der Regelung der Ersten Wasserverbandsverordnung zu entnehmen (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 1975 - III ZR 128/73 = NJW 1976, 1264).

    Hinsichtlich des Verfahrens vor diesem Gericht (einer besonderen Spruchabteilung des ordentlichen Gerichts, vgl. die Nachweise im Senatsurteil vom 18. Dezember 1975 aaO) verweist § 43 Abs. 2 NEG auf den Neunten Teil des Bundesbaugesetzes (§§ 157-171 a), nicht aber auf den das Vorverfahren betreffenden § 155 BBauG im Achten Teil dieses Gesetzes.

  • BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50

    Rechtsweg für Ansprüche aus RLG

    Auszug aus BGH, 30.09.1982 - III ZR 66/81
    Bei dieser nicht eindeutigen Rechtslage muß daher § 33 WVVO dahin ausgelegt werden, daß es dem Betroffenen freigestellt ist, ob er gegen den Bescheid des Verbandsvorstandes über die Höhe der Entschädigung innerhalb zweier Wochen die Aufsichtsbehörde anruft oder ob er innerhalb einer Frist von einem Monat "Klage nach dem allgemeinen Recht der Enteignung" vor dem ordentlichen Gericht erhebt, in Niedersachsen also einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem Verbandsvorstand anbringt, der den Bescheid erlassen hat (vgl. dazu BGHZ 4, 266, 273 [BGH 20.12.1951 - IV ZR 163/50] zu § 27 Abs. 3 RLG).
  • BGH, 15.11.1951 - III ZR 21/51

    Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 30.09.1982 - III ZR 66/81
    In diese Richtung deuten auch "die Bestimmung einer Frist für die Klage" (s. BGHZ 4, 10, 51) und "die Eröffnung des Rechtsweges gegen eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde" (s. BGHZ 32, 1, 6) [BGH 09.01.1960 - V ZR 88/58] .
  • BVerfG, 23.02.1956 - 1 BvL 28/55

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Streit um Zulässigkeit und Umfang einer Enteignung

    Auszug aus BGH, 30.09.1982 - III ZR 66/81
    Die Bedeutung, die der verfassungsrechtlich zulässigen (vgl. BVerfGE 4, 387, 409 und 8, 240, 246) Vorschaltung eines Verwaltungsverfahrens für die Zulässigkeit des gerichtlichen Verfahrens zukommt, ist Wortlaut, Sinn und Zweck der Regelung der Ersten Wasserverbandsverordnung zu entnehmen (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 1975 - III ZR 128/73 = NJW 1976, 1264).
  • BVerwG, 27.08.1976 - IV C 97.74

    Amtsenthebung - Pflichtverletzung - Mangelnde Eignung - Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BGH, 30.09.1982 - III ZR 66/81
    Das macht aber nur einen so geringen Teil der Gesamtverordnung aus, daß sie insgesamt im Sinne der heutigen Rechtsordnung gehandhabt werden kann (BVerwGE 51, 115, 116 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.03.1964 - III ZR 85/63

    Abgabe eines Verfahrens innerhalb der Kammer für Baulandsachen an anderen Kammern

    Auszug aus BGH, 30.09.1982 - III ZR 66/81
    Die Einreichung des Antrags beim Landgericht hatte keine fristwahrende Wirkung (BGHZ 41, 249 [BGH 16.03.1964 - III ZR 85/63] ).
  • BGH, 09.01.1960 - V ZR 88/58

    Kleingartenpacht

    Auszug aus BGH, 30.09.1982 - III ZR 66/81
    In diese Richtung deuten auch "die Bestimmung einer Frist für die Klage" (s. BGHZ 4, 10, 51) und "die Eröffnung des Rechtsweges gegen eine Entscheidung der Verwaltungsbehörde" (s. BGHZ 32, 1, 6) [BGH 09.01.1960 - V ZR 88/58] .
  • BVerfG, 28.10.1958 - 2 BvL 3/57

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 3, 5 Bay KfzBG

    Auszug aus BGH, 30.09.1982 - III ZR 66/81
    Die Bedeutung, die der verfassungsrechtlich zulässigen (vgl. BVerfGE 4, 387, 409 und 8, 240, 246) Vorschaltung eines Verwaltungsverfahrens für die Zulässigkeit des gerichtlichen Verfahrens zukommt, ist Wortlaut, Sinn und Zweck der Regelung der Ersten Wasserverbandsverordnung zu entnehmen (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 1975 - III ZR 128/73 = NJW 1976, 1264).
  • OVG Berlin, 25.03.1965 - II B 59.64
    Auszug aus BGH, 30.09.1982 - III ZR 66/81
    Denn die dem Bescheid vom 12. September 1977 beigefügte Rechtsmittelbelehrung war - wie sich aus Vorstehendem ergibt - unrichtig als sie lautete: "Hinsichtlich der Höhe der Entschädigung können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Landgericht Oldenburg gemäß § 33 Abs. 3 WWO erheben." Daher ist - wie § 187 Abs. 1 WWO bestimmt - die Monatsfrist des § 33 Abs. 3 WWO durch die am 17. September 1977 erfolgte Zustellung nicht in Lauf gesetzt worden (vgl. dazu auch OVG Berlin NJW 1965, 1151 [OVG Berlin 25.03.1965 - II B 59/64] ).
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